Geld sparen durch ein Fahrtenbuch
Versteuerung nach Ein-Prozent-Regel
Mit der so genannten Ein-Prozent-Regelung findet eine pauschale Versteuerung eines (teilweise) privat genutzten Firmenwagens statt.
In diesem Fall werden 12% des Brutto-Listenpreises inkl. aller Extras und der Mehrwertsteuer als
geldwerter Vorteil pro Jahr versteuert.
Kann der Arbeitnehmer den PKW auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzen, müssen zusätzlich je Entfernungskilometer
zwischen Wohnung-Arbeitsstätte 0,03 % des Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt werden.
Die vorgenannte Regelung ist nur anzuwenden, wenn der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehr als 46 mal p.a. gefahren wird.
Als Alternative zur "Ein-Prozent-Regelung" lässt sich durch Führen eines Fahrtenbuches der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung
ermitteln und dieser Anteil zur steuerlichen Berücksichtigung heranziehen. Auch eine Schätzung kommt in Betracht.
Für Nichtarbeitnehmer gilt: Seit dem 1. Januar 2006 ist die "Ein-Prozent-Regelung" nur noch für Fahrzeuge anwendbar,
die zu mindestens 50% betrieblich genutzt werden. Zur betrieblichen Nutzung zählen auch Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsplatz sowie Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.
Im Zweifelsfall muss dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug zu mindestens 50% betrieblich genutzt wird.
Versteuerung auf der Grundlage des Fahrtenbuchs
Durch Führen eines Fahrtenbuches und Vorlage beim Finanzamt kann der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung schlüssig nachgewiesen werden.
Statt einer pauschalen Besteuerung („Ein-Prozent-Regelung“) wird hier ein individuell berechneter geldwerter Vorteil auf Basis des
tatsächlichen Anteils der privaten Nutzung ermittelt.
Dies führt häufig zu einem weitaus niedrigeren Betrag als bei der pauschalen Besteuerung.
Beispielrechnung
Angenommen, Hans Mustermann erwirbt einen Jahreswagen für sein Unternehmen für 20.000 Euro. Das Fahrzeug hat einen Neupreis (Nach Preisliste des Herstellers) von 30.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Für Herrn Mustermann ergibt sich damit ein monatlich zu versteuernder Betrag von
Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt bei Herrn Mustermann 7 km. Die beruflich veranlassten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden als Kosten berücksichtigt: 7 km an 230 Arbeitstagen / Jahr multipliziert mit der Kilometerpauschale von 0,30 EUR sind 483,00 EUR / Jahr. Dies entspricht monatlicher Kosten von 483,00 EUR / 12 Monate = 40,25 EUR / Monat. Dieser Betrag ist von dem zu versteuernden betrag abzuziehen:
Bei einem angenommenen Steuersatz von 40% zahlt Herr Mustermann also
für die private Nutzung seines Firmenwagens - unabhängig davon, dass das KFZ nur 20.000,00 EUR gekostet hat und unabhängig davon, dass 85% der Fahrten geschäftlich sind.
Versteuerung nach Fahrtenbuch
In unserem Beispiel können wir annehmen, dass die Abschreibung (20.000,00 EUR auf 5 Jahre) 4.000,00 EUR / Jahr beträgt und die tatsächlich anfallenden
Kosten für das KFZ (Versicherung, Kraftstoff, Werkstatt, etc.) 3.500,00 EUR im Jahr betragen.
Durch die Führung des Fahrtenbuches kann Herr Mustermann nachweisen,
dass er nur 15% der Fahrten privat durchführt.
Beim Steuersatz von 40% sind das
- eine monatliche Ersparnis von 138.40 EUR für Herrn Mustermann.