Elektronisches Fahrtenbuch

Die Führung eines elektronischen Fahrtenbuchs ist, im Bezug auf eine Anerkennung durch Behörden, im Allgemeinen problematisch. Deutsche Behörden erkennen Fahrtenbücher nur an, wenn

 

  • Eine geschlossene Form der Aufzeichnung gewählt wurde. (Kein Fahrtenbuch auf "Notizzetteln")
  • Alle vorgeschriebenen Informationen im Fahrtenbuch enthalten sind (Keine Verweise auf externe Daten).
  • Die Aufzeichnungen zeitnah und fortlaufend sind.
  • Aus dem elektronisch geführten Fahrtenbuch die gleichen Informationen zu entnehmen sind, die auch einem konventionellen Fahrtenbuch entnommen werden können.
  • Technisch gewährleistet ist, dass nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder als Solche dokumentiert sind.

Gerade bei dem letzten aufgeführten Kriterium fällt der Nachweis leicht, wenn die Daten bei einem externen Dienstleister und nicht auf dem Gerät des Fahrers oder Halters gespeichert werden. Aus diesem Grund ist Androlog in der Lage, auf zwei verschiedenen Arten zu arbeiten:

  • Für private Anwender speichert Androlog alle aufgenommenen Daten auf dem Mobiltelefon. Ein Austausch der Daten (z.B. aktueller Kilometerstand) zwischen Mobiltelefonen unterschiedlicher Fahrer eines KFZ ist nicht möglich.
    Die Daten können von Mobiltelefon exportiert werden und so z.B. in Excel ausgewertet werden.
  • Für Anwender, die gesetzlichen Bestimmungen genügen müssen, speichert Androlog die Daten auf einem zentralen Server. Die Daten eines Fahrzeuges werden so auf dem Server - selbst wenn sie von verschiedenen Mobiltelefonen (sprich verschiedenen Fahrern) kommen - zusammengeführt. Die aufgenommenen Daten sind Fahrer- und KFZ-Übergreifend und manipulationssicher.